Praxishomepage: Keine Karten kopieren!

Viele niedergelassene Ärzte haben mittlerweile eine Praxishomepage entwickelt, in der zumeist auch eine Anfahrtsskizze zum Praxisstandort angeboten wird. Derartige Stadtpläne dürfen Sie jedoch nicht einfach von einem kommerziellen Kartendienst im Internet auf Ihre Praxishomepage übertragen. Besitzen Sie hierfür nicht eine Erlaubnis oder Lizenz von dem jeweiligen Kartendienst, liegt regelmäßig eine urheberrechtswidrige Nutzung von Kartenmaterial vor.

In der letzten Zeit häufen sich in unserer Kanzlei diesbezügliche Anfragen von Ärzten, die von Stadtplandiensten wegen einer solchen unerlaubten Nutzung von Kartenrechten im Internet anwaltlich abgemahnt worden sind; die Kartendienste besitzen nämlich das ausschließliche Nutzungsrecht an ihren Karten. Die abgemahnten Ärzte müssen sich gegenüber dem Stadtplandienst regelmäßig zur künftigen Unterlassung der rechtswidrigen Kartennutzung verpflichten sowie ein Vertragsstrafeversprechen für den Fall einer späteren Zuwiderhandlung abgeben; diese Vertragsstrafe wird zumeist mit EURO 5.001,00 bemessen.

Darüber hinaus müssen sie an den Kartendienst wegen unberechtigter Nutzung der Stadtpläne Schadensersatz zahlen, dessen Höhe sich an derjenigen Lizenzgebühr orientiert, die für eine erlaubte Nutzung der Karte angefallen wäre. Hier errechnen sich oft Beträge bis zu EURO 800,00. Hinzu kommen in jedem Fall noch die Gebühren der eingeschalteten Rechtsanwälte, die ebenfalls von dem abgemahnten Praxisinhaber zu zahlen sind. Der Streitwert, nach dem sich die Gebühr der Anwälte richtet, wird von den Gerichten in derartigen Fällen häufig auf EURO 10.000,00 bis EURO 15.000,00 festgesetzt, woraus sich Anwaltskosten zwischen EURO 450,00 und EURO 500,00 errechnen.

Praxistipp: Die meisten Kartendienste haben mittlerweile Detekteien beauftragt, das Internet systematisch nach Websites zu durchkämmen, in denen Kartenausschnitte ohne Lizenz genutzt werden. Daher muss auch jeder Inhaber einer Praxishomepage, der weiterhin eine Anfahrtsskizze ohne die erforderliche Lizenz anbietet, früher oder später mit einer Abmahnung und den entsprechenden Kosten rechnen. Hinweise zu günstigen Kartenlizenzen auch für Ihre gewerbliche Nutzung finden Sie unter www.stadtplan-gratis.de.

Quelle: Rechtsanwälte Wienke & Becker – Köln®, Bonner Straße 323, 50968 Köln, auskunft@kassenarztrecht.net oder 0221 / 3765-310; mehr unter www.info.kanzlei-wbk.de


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