GOÄ soll überprüft werden

Für eine Überprüfung der privatärztlichen Gebührenordnung hat sich der Petitionsausschuss des Bundestages ausgesprochen. Kritisiert wird das Abrechnungsverhalten der Ärzte. So würde bei der Berechnung privatärztlicher Behandlungen der 2,3-fache Gebührensatz erhoben.

Geplant ist, ein paritätisch mit Vertretern der Ärzteschaft und der Kostenträgerseite besetztes Gremium mit der Fortentwicklung der GOÄ zu beauftragen.

Quelle: BÄK-intern


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