Neue Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für 2025

Die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung für 2025 legt fest, welche Eingriffe in diesem Jahr mit einer Hybrid-DRG vergütet werden und wie hoch die Fallpauschalen sind. Mit der neuen Vereinbarung gibt es nun 575 OPS-Codes mit 22 Hybrid-DRGs. Neu sind u.a. folgende Operationen und Prozeduren:

  • Endoskopische Eingriffe an Galle, Leber und Pankreas
  • Proktologische Eingriffe an Analfisteln
  • Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
  • Brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie
  • Osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen
  • Erweiterung der Leistungen aus dem Bereich der Hernienchirurgie
  • Operationen am Sinus pilonidalis

Alle bisherigen Hybrid-DRG werden ab dem 01.01.2025 besser vergütet. Die Steigerungsraten gegenüber 2024 liegen zwischen 1,8 und 15,6 %. Sachkosten sind weiterhin in den Fallpauschalen enthalten und nicht parallel abrechnungsfähig.

Eine Wahlmöglichkeit zwischen EBM-Abrechnung und Hybrid-DRG besteht nicht. Sofern für einen Eingriff eine Hybrid-DRG existiert, ist die Abrechnung des Eingriffs nach dem EBM nicht möglich. Präoperative Leistungen und postoperative Behandlungskomplexen können jedoch weiterhin bis zum 31. Dezember 2025 neben der Hybrid-DRG über EBM abgerechnet werden. Bei allen postoperativen Behandlungen im Zusammenhang mit einer Hybrid-DRG ist künftg die Ziffer 88110 anzugeben.

Weitere Informationen und den Leistungskatalog mit Vergütungsregelungen für das Jahr 2025 finden Sie hier.
 


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